Gehaltsrechner

Externer Gehaltsrechner

insbesondere für die Personalkostenberechnung von Drittmittelprojekten

 

Sie möchten die Personalkosten für ein anstehendes Drittmittelprojekt ermitteln?

Mit Hilfe des Gehaltsrechners eines externen Anbieters ist dies schnell und problemlos möglich.

Zum externen Gehaltsrechner gelangen Sie hier.

 

Bei dem Gehaltsrechner nehmen Sie bitte folgende Erfassungen vor:

  1. die vorgesehene Entgeltgruppe des Projektmitarbeiters
  2. die (Erfahrungs-) Stufe (1-6)  innerhalb der vorgesehenen Entgeltgruppe
    (je mehr einschlägige Berufserfahrung bei dem jeweiligen Mitarbeiter vorliegt, desto höher ist die Stufe anzusetzen)
  3. im Feld Zusatzversorgung ist grundsätzlich VBL auszuwählen
  4. über das Feld Arbeitszeit erfassen Sie die Arbeitszeit des jeweiligen Mitarbeiters
    Vollzeit (100 %)
    Teilzeit (50 %)
    bzw. jeden beliebigen anderweitigen Prozentanteil.
  5. alle übrigen Felder (Zulagen, Steuerjahr, Lohnsteuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge, Krankenkasse) können Sie mit den vorbelegten bzw. offenen Werten übernehmen, da sie für die Ermittlung des sogenannten Arbeitgeberbruttos keine bzw. nur sehr geringe Bedeutung haben.
    Nach Erfassung der vorgenannten Angaben klicken Sie bitte auf berechnen.

 

Das so ermittelte Arbeitnehmerbrutto ist abschließend manuell um die sogenannten Lohnnebenkosten in Höhe von rund 30 % zu erhöhen.

Beispiel:

Pro Monat
Arbeitnehmerbrutto: 4329,43 € zuzüglich 30 % = 5.628,26 € Arbeitgeberbrutto

Pro Jahr (inclusive Jahressonderzahlung)
Arbeitnehmerbrutto: 53.991,02 zuzüglich 30 % = 70.188,33 € Arbeitgeberbrutto

 

 

Es handelt sich bei diesem Gehaltsrechner um ein Angebot außerhalb des Verantwortungsbereiches der TU Clausthal. Für den Inhalt und die Richtigkeit von Berechnungen übernimmt die TU Clausthal keinerlei Haftung. Bitte beachten Sie, dass Sie aus den von Ihnen durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten können.
 

Hinweise der Drittmittelverwaltung und der Forschungsförderung

  • Der Gehaltsrechner darf nicht bei Drittmittelprojekten der Auftragsforschung verwendet werden. Beachten Sie hier die Hinweise zur Trennungsrechnung.
  • Die mit dem Gehaltsrechner ermittelten Werte können nur in ausgewählten Förderprogrammen angewendet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise der Förderberatung zu den tatsächlich anzuwendenden Personalkostensätzen in Abhängigkeit des Förderprogramms, insbesondere bei Ausschreibungen der Landesministerien, der DFG, der EU, von Stiftungen und bei speziellen Bundesprogrammen.
  • Die mit dem Gehaltsrechner ermittelten Werte können ggf. nur bei NN-Personal verwendet werden. Bei namentlich bekanntem Personal müssen i.d.R. exakte (personifizierte) Angaben gemacht werden.
  • Für weitere Auskünfte stehen die Drittmittelverwaltung und die Förderberatung zur Verfügung.