Beschaffung und Verwendung von Luftreinigern

Hinweise zur Nutzung und Beschaffung von Luftreinigern

Neben der Einhaltung der Hygieneregeln („AHA“) bleibt  die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft.

Dort, wo nicht ausreichend gelüftet werden kann, helfen kontinuierlich betriebene, einfache Zu- und Abluftanlagen oder mobile Luftreiniger, die Virenlast im Raum ebenfalls in einer Größenordnung von bis zu 90 Prozent zu reduzieren.

Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhalten wird, ist der Einbau stationärer  raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen, die wir in den meisten Hörsälen der Hochschule bereits haben.

Das Umweltbundesamt teilt Schulungsräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein:

  • Kategorie 1: Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen). Diese Voraussetzungen sind in der Mehrzahl unserer  Schulungsräume gegeben.
  • Kategorie2: Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).
  • Kategorie 3: Nicht zu belüftende Räume.

In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn der erforderliche Luftwechsel von mindestens 3 pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird.

In Räumen der Kategorie 2 kann als technische Maßnahme der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll sein.

Räume der Kategorie 3 werden aus innenraumhygienischer Sicht für den Schulungsunterricht nicht empfohlen.

Da wir an unserer Hochschule zum größten Teil Räume der Kategorie 1 haben, ist der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräte in den meisten Fällen nicht notwendig.

Die Überprüfung zur Notwendigkeit des Einsatzes von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie zur Auswahl der Filtertechnologie ist deshalb vor der Beschaffung mit dem Dezernat 4 abzustimmen.