Dr. phil. Gerulf Hirt

Zuständigkeiten:

Sachgebiet 55 - Akkreditierungsmanagement

  • Koordination von Konzept-, Erst- (inklusive Prüfpfade) und Re-Akkreditierungsverfahren
  • Koordination von Auflagenerfüllungen (Qualitätsverbesserungsschleifen), Stellungnahmen und wesentlichen Änderungen im Rahmen von Akkreditierungsverfahren
  • Koordination der Erstellung studiengangspezifischer Sachstandsberichte für das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)
  • Koordination der Schließung von Studiengängen und Beantragung von Verlängerungen der Akkreditierungsfrist für auslaufende Studiengänge
  • Kommunikation mit Akkreditierungsagenturen, der Stiftung Akkreditierungsrat und dem MWK
  • Beratung der Studiengangsverantwortlichen und internen Gremien
  • Redaktionelle Unterstützung der Studiengangsverantwortlichen bei der Antragserstellung
  • Organisation und Betreuung von Audits
  • Qualitätssicherung von Antragsvorlagen und zentrale Überwachung der Verfahrensstände
  • Verwaltung und Archivierung aller akkreditierungsrelevanten Dokumente
  • Projekt zur Prüfung/Realisierung der Einführung einer Systemakkreditierung
  • Mitarbeit im „Team Kapazitätsrechnung“ (Unterstützung in Teilbereichen)

Hinweise:

In Niedersachsen müssen Studiengänge staatlicher Hochschulen gemäß § 6 Abs. 2 Sätze 1-3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) durch eine vom Land und von der Hochschule unabhängige wissenschaftliche Einrichtung bewertet und (re-)akkreditiert werden. Dementsprechend sind die Studiengänge der TU Clausthal konform zur Musterrechtsverordnung (MRVO) der Kultusministerkonferenz (KMK) in Verbindung mit dem durch die Länderparlamente ratifizierten Studienakkreditierungsstaatsvertrag und der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung (Nds. StudAkkVO) programmakkreditiert sowie vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) genehmigt.

Dazu werden sie regelmäßig von externen Gutachter:innen, fachbereichsspezifischen Fachausschüssen und der Akkreditierungskommission einer zugelassenen Akkreditierungsagentur sowie der Stiftung Akkreditierungsrat begutachtet. Letztere spricht die Akkreditierung für acht Jahre aus, prüft wesentliche Änderungen und kann Fristverlängerungen für auslaufende Studiengänge gewähren. Dahinter stehen mehrstufige und zeitaufwändige Prozesse, die von externen wie internen Fristen und Vorgaben abhängig sind. Die diesbezüglichen Prozessdefinitionen sind (aus dem TU-Netz) hier zu finden: https://www.qmlehre.tu-clausthal.de/prozessdefinitionen

Kontakt
Telefon: +49 5323 72-38 03
Mail: gerulf.hirt@tu-clausthal.de

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