Einführung einer pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamte

Der niedersächsische Landtag hat am 11.12.2023 das „Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen“ beschlossen, mit dem der neue „§ 80 a Pauschale Beihilfe“ in das Niedersächsische Beamtengesetz eingefügt wurde.

Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe in Niedersachsen ist eine Alternative zu der bisherigen Gewährung einer aufwendungsbezogenen und ergänzenden (sog. individuellen) Beihilfe geschaffen worden. Anstelle einer prozentualen Gewährung von Beihilfe für tatsächlich entstandene krankheitsbedingte Aufwendungen in Ergänzung zu einer anteiligen privaten Krankenversicherung, gewährt der Dienstherr bei der pauschalen Beihilfe einen monatlichen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung (Versicherungsumfang 100%).

Das Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) hat zu dieser Thematik ein Informationsblatt herausgegeben und auch ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt, dass etwaige Anträge auf eine pauschale Beihilfe unmittelbar bei derPersonalverwaltung der TU Clausthal zu stellen sind und nicht beim NLBV.

Fragen zur pauschalen Beihilfe beantwortet Ihnen das NLBV unter der Telefonnummer 04941 13 5000.

 

Das Informationsblatt zur pauschalen Beihilfe finden Sie hier!

Das Antragsformular finden Sie hier!