A1-Bescheinigung für das Außereuropäisches Ausland
Der Antrag auf A1-Bescheinigung für Dienstreisen in außereuropäische Länder (z.B. China, USA, Kanada, Japan, usw.) ist mindestens 3 Wochen vor Antritt der Dienstreise bei der DKVA zu stellen. Das entsprechende Formular ist nach Auswahl des Ziellandes zu finden. Es stehen zwei Versionen zur Verfügung – eine Onlineversion und eine Druckversion.
Folgende Hinweise sind beim Ausfüllen des Antrags zu beachten:
- Alle Felder des Antrags müssen vollständig ausgefüllt werden
- Im "Anschriftenfeld" ist die Adresse der zuständigen Krankenversicherung einzutragen bzw. die DRV (Deutsche Rentenversicherung) für Beamte und Beamtinnen und privat Versicherte
- Die Betriebsnummer der TU Clausthal lautet 22765693
- Die Rechtsform der TU Clausthal ist „Körperschaft des öffentlichen Rechts“
- Die Adresse im Entsendungsstaat muss vollständig angegeben werden
- Die Unterschrift des Antrags erfolgt durch das Dezernat 1
Nach dem Ausfüllen des Antrags, ist die Onlineversion als PDF an die E-Mail-Adresse reisekosten@tu-clausthal.de zu senden. Die Druckversion ist per Hauspost an die Reisekostenstelle im Dezernat 1 zu senden.
Nach erfolgreicher Bearbeitung durch die Reisekostenstelle wird die A1-Bescheinigung per E-Mail an den oder die Arbeitnehmer:in gesendet. Diese Bescheinigung ist während der gesamten Reise mitzuführen.