A1-Bescheinigungen für Auslandsreisen

Die A1-Bescheinigung dient dazu während einer Entsendung ins Ausland nachzuweisen, dass der oder die Arbeitnehmer:in weiterhin im Entsendeland sozialversichert ist und verhindert somit, dass doppelte Sozialversicherungsbeiträge, im Entsendeland und im Ausland, geleistet werden müssen. Die A1-Bescheinigung ist für Europa sowie das außereuropäische Ausland erforderlich und muss mindestens 3 Wochen vor Antritt der Reise gestellt werden.

Europäisches Ausland

Europäisches Ausland

Außereuropäisches Ausland

Außereuropäisches Ausland